Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen Katharina Gebauer-Jetschke (Fotografin/Designerin) und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, denen Katharina Gebauer-Jetschke nicht ausdrücklich zustimmt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Katharina Gebauer-Jetschke ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Rechtsgeschäfte können schriftlich oder mündlich zu Stande kommen.
1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge usw.).
2.1 Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei Katharina Gebauer-Jetschke.
2.2 Die von Katharina Gebauer-Jetschke hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für die vertraglich festgelegte Nutzung des Auftraggebers bestimmt. Änderungen in den Nutzungsabsichten des Auftragsgebers sind schriftlich durch die Fotografin zu bestätigen.
2.3 Überträgt Katharina Gebauer-Jetschke Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars die Fotografin.
2.5 Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
2.6 Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist Katharina Gebauer-Jetschke, als Urheberin des Lichtbildes zu nennen, sofern nicht vertraglich anders festgelegt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
2.7 Die Roh-Daten verbleiben bei Katharina Gebauer-Jetschke. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt nicht. Andernfalls ist eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung nötig.
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
3.2 Soweit Katharina Gebauer-Jetschke Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese dem rechtzeitig Auftraggeber anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3.3 Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck abgegolten.
3.4 Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
3.5 Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
3.6 Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
3.7 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
3.8 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Katharina Gebauer-Jetschke.
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2 Katharina Gebauer-Jetschke verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
4.3 Katharina Gebauer-Jetschke haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5.1 Die Bilder werden durch Katharina Gebauer-Jetschke grundbearbeitet, sofern nicht anders im Angebot festgehalten. Katharina Gebauer-Jetschke verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder in vereinbarter Weise an den Auftraggeber zu senden.
5.2 Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht Katharina Gebauer-Jetschke ein Ausfallhonorar zu. Dies wird, sofern nicht vertraglich anders festgelegt, wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
6 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Katharina Gebauer-Jetschke verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
7.1 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Katharina Gebauer-Jetschke und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
7.2 Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichung der Lichtbilder von Katharina Gebauer-Jetschke im Internet, elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder eindeutig identifizierbar ist (z.B. Verlinkung zu katharinagebauer.de) sofern nicht anders vereinbart.
8.1 Katharina Gebauer-Jetschke liefert ihre Arbeiten zumeist binnen drei Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Katharina Gebauer-Jetschke haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Sämtliche Arbeiten werden von Katharina Gebauer-Jetschke mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
8.3 Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt Katharina Gebauer-Jetschke hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Katharina Gebauer-Jetschke als Gerichtsstand vereinbart.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand 21.06.2023